Es ist etwas allzu Menschliches: der Wunsch nach Vergebung. Für jemanden, der einem anderen Menschen Leid zugefügt hat, kann Vergebung sein, wie eine innere Dusche, die das abwäscht, was wie ein unsichtbarer Fleck an seinem Gewissen klebt.
Vergebung, Aussöhnung, Aussprache. Diese drei werden mir nicht geschenkt, ich kann sie mir nicht kaufen, ich muss mich um sie bemühen. Durch was? Durch gutes Handeln. Durch Wiedergutmachung.
Vor Gericht kann ich Wiedergutmachung auch durch Geld leisten, das jemandem hilft, dem ich zuvor durch mein Handeln oder Reden Schaden zugefügt habe.
Wenn ich gläubig bin, kann ich Fehler, die ich begangen habe, vor Gott bereuen und ihn um Vergebung bitten. Das nennt man Buße tun. Kann man auch Buße tun, indem man Geld zahlt? Vor 500 Jahren hätte man zur Antwort bekommen: Ja.
Denn es war um das Jahr 1517, als der Augustinermönch Martin Luther der Wiedergutmachung durch das Bezahlen von Geld ein Ende setzen wollte. Die Ware, die man da kaufen konnte, hieß Ablassbrief. Wer einen Ablass bezahlen konnte, durfte hoffen, von einer Schuld frei zu werden. Um seine Seele zu retten vor etwas, das nach dem Tod eintreten sollte: eine zeitlich nicht bemessene Dauer der Qual und Unsicherheit. Damit schürte man Angst bei den Menschen.
Gegen solche Ablassbriefe zog Luther zu Felde. Er schrieb unter anderem an die Fürsten und machte in Wittenberg eine lange Liste von Gründen gegen kirchliche Willkür und Geldschneiderei öffentlich. Diese Liste kennt man heute als die 95 Thesen. Eine Gedenktafel an der Schlosskirche zu Wittenberg erinnert bis heute an sie. Auch der heutige Reformationstag steht im Zeichen dieser Erinnerung. Dort heißt es: „Jeder Christ, der wahre Reue empfindet, hat vollkommenen Nachlass von Strafe und Schuld. Auch ohne Ablassbriefe.“
Angst ist ein schlechter Ratgeber, sagt der Volksmund. Der Reformationstag will daran erinnern, worauf es im Leben eines Christen wirklich ankommt.